Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen (Heimkostenfinanzierung)

Zuständig

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Dauer in erheblichem Umfang Hilfe benötigen.

Die Pflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme von Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beaufsichtigung und Anleitung zur eigenständigen Übernahme der Verrichtung.

Hinweise

Die Hilfe zur Pflege umfasst folgende Leistungen:
- stationäre Pflege
- ergänzende Pflegeleistungen
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Investitionskosten
- Refinanzierung der Pflegeausbildung

Bitte beachten Sie

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI sind vorrangig.
- Bei Heimaufnahme muss eine stationäre Pflegestufe von der zuständigen Pflegekasse bestätigt sein.
- Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Notwendige Unterlagen

- formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Angaben zur Pflegeeinrichtung/Pflegeheim
- Termin der Heimaufnahme
- Nachweise Einkommen und Vermögensverhältnisse

Rechtliche Grundlagen

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Gebühren

Ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Klatt
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3334 03371 608 9210

Frau A. Frische
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

03371 608 3356 03371 608 9210

Frau J. Schubert
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

03371 608 3356 03371 608 9210

Frau F. Köpke
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.10

03371 608 3332 03371 608 9210

Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuanmeldung Pflege)
Zimmer: C1.1.02

03371 608 3319 03371 608 9210

Frau A. von Kolczynski
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.11

03371 608 3373 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)