Hochwassergefahr

Zuständig

Beschreibung

Das klassische Hochwasser wie man es von der Oder, der Elbe, dem Rhein oder der Donau her kennt, tritt im Landkreis Teltow-Fläming nicht auf.

Lediglich die Nuthe gefährdete bis Ende der 1980er-Jahre Jüterbog (Neumarkt), Kloster Zinna und Luckenwalde durch Hochwasser, in der Regel Winterhochwasser, wenn stärkere Niederschläge auf den noch gefrorenen Boden treffen und sehr schnell abfließen.

Mit dem Bau des Rückhaltebeckens in der Nuthe vor Jüterbog, das für ein 200-jähriges Ereignis ausgelegt ist, wurde diese Gefahr nahezu gebannt. Hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht.

Bereiche, die von Überschwemmungen theoretisch betroffen sein können, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Gefahren- und Risikokarten dargestellt. Diese können über den unten stehenden Link abgerufen werden.

Zu "Hochwasser" in unserem Landkreis kommt es in den Niederungsgebieten von unten, mit dem ansteigenden Grundwasser wie 2002 im August, oder durch wild abfließendes Niederschlags- oder Tauwasser über gefrorenem Boden, bevorzugt im Niederen Fläming (nahezu jährlich).

Hinweise

Das Wasserrecht kennt den Begriff "Wassergefahr". Dies bedeutet, dass bei einer Gefahr durch Wasser die abgewehrt werden muss, alle benachbarten Gemeinden, auch wenn sie nicht selbst betroffen sind, die erforderliche Hilfe zu leisten haben. Dies trifft auch für Einwohner und Firmen zu, wenn Deiche oder Dämme zu sichern sind, wenn die Wasserbehörde dies anordnet (§ 113 Brandenburger Wassergesetz (BbgWG).

Bitte beachten Sie

Der wirksamste Schutz vor dem "Hochwasser" beginnt mit der Eigensicherung seines Haushaltes - hier in der Regel im Keller. Aus den Erfahrungen vom Sommer 2002 bis Frühjahr 2003 und Frühjahr 2008 sollte jeder nachhaltig seine Lehren ziehen.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 113 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

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Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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