Die Einrichtungen, die vom Gesundheitsamt zu überwachen sind, vor allem medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen (im Sinne des Infektionsschutzgesetzes), ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (§ 3 Absatz 2 BbgGDG):
Wer eine solche Einrichtung betreiben will oder betreibt, muss dies vor Inbetriebnahme, bei Schließung sowie bei Veränderungen dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Durch regelmäßige Kontrollen überwachen wir die Einhaltung hygienischer Anforderungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen und beraten deren Betreiber zu Fragen des Gesundheitsschutzes.
Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, nimmt die Räumlichkeiten in Augenschein und lässt sich Arbeitsabläufe demonstrieren. Die Begehungen sind als externe Qualitätskontrollen zu verstehen, die Bestandteil eines jeden Qualitätsmanagements sein sollten. Die überwachten Einrichtungen erfahren so, ob ihre getroffenen Maßnahmen angemessen sind und in welchen Bereichen sie sich verbessern können.
Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in Dokumente zu gewähren und den Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen. Im Regelfall erhalten die Einrichtungen einen Begehungsbericht. In diesem werden gegebenenfalls Maßnahmen angeordnet.
Die meisten Einrichtungen müssen einen Hygieneplan erstellen, verfügbar halten und umsetzen. Rahmenhygienepläne bieten eine gute Grundlage für die Erstellung und Fortschreibung eines einrichtungsbezogenen Hygieneplans.
Für die Anzeige einer entsprechenden Einrichtung oder Anlage steht Ihnen das unten aufgeführte Formular zur Verfügung.
Zur Anmeldung eines Ferienlagers verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene seperate Dokument.
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG)
Die Berechnung von Gebühren erfolgt anlassbezogen auf der Grundlage der Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV.
Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3817 03371 608 9050 dennis.bahn@teltow-flaeming.de
Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3818 03371 608 9050 Ines.Goetze@teltow-flaeming.de
Frau F. Lange
Hygienekontrolleurin
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3816 03371 608 9050 franziska.lange@teltow-flaeming.de
Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3820 03371 608 9050 diana.hausdorf@teltow-flaeming.de
Frau C. Rattke
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.09
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3823 03371 608 9050 claudia.rattke@teltow-flaeming.de
Frau H. Brumm
Hygienekontrolleurin
Zimmer: C0.0.09
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3812 03371 608 9050 heike.brumm@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle