Indirekteinleitung bedeutet, dass Abwasser nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet wird, sondern indirekt, also in einen anliegenden Abwasserkanal - öffentlich oder privat.
Enthält das in einen Kanal eingeleitete Abwasser (Indirekteinleitung) gefährliche Stoffe im Sinne der Abwasserverordnung, regelt die Indirekteinleiterverordnung des Landes Brandenburg diese Indirekteinleitungen. Die Verordnung dient dem Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen vor gefährlichen Stoffen und damit dem Schutz der Gewässer, in die eingeleitet wird. Die Indirekteinleiterverordnung definiert eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht.
Für eine Genehmigung fragen Sie bitte bei der unten benannten Bearbeiterinnen nach.
bei Anzeige:
Wer? Wo? Zulassungsunterlagen der Vorbehandlungsanlage; Wieviel? Art der Stoffe? Wartungsvertrag; Nachweis des sachgemäßen Einbaus der Vorbehandlungsanlage sowie Nachweis über wiederkehrende Prüfungen; eventuell weitere auf Nachfrage
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 72 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Indirekteinleiterverordnung
§ 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Indirekteinleiterverordnung
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 59 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 72 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 10. Mai 2024
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Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle