Der Internationale Führerschein wird immer benötigt, wenn Sie sich ins Ausland außerhalb der EU begeben. Für die Ausstellung müssen Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein. Der Internationale Führerschein wird für ein bzw. drei Jahre ausgestellt und gilt nicht in Deutschland.
Voraussetzung für den internationalen Führerschein ist der EU-Kartenführerschein.
Die Beantragung ist formgebunden und kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (sollten Sie nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein, benötigen Sie ein weiteres Lichtbild)
- EU-Kartenführerschein
§ 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle