Der Internationale Führerschein wird immer benötigt, wenn Sie sich ins Ausland außerhalb der EU begeben. Für die Ausstellung müssen Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein. Der Internationale Führerschein wird für ein bzw. drei Jahre ausgestellt und gilt nicht in Deutschland.
Voraussetzung für den internationalen Führerschein ist der EU-Kartenführerschein.
Die Beantragung ist formgebunden und kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (sollten Sie nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines sein, benötigen Sie ein weiteres Lichtbild)
- EU-Kartenführerschein
§ 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle