Investive Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

Zuständig

Beschreibung

Unternehmen der Landwirtschaft können ihre Investitionsvorhaben mittels Zuschüsse des Förderprogramms - Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren.

Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
- Langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
- Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Produkten des Gartenbaus und der Imkerei und
- Investitionen zur Schaffung zusätzlicher, nichtlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin vom 6. September 2022

Hinweise

Die Antragstellung ist zu einem festen Termin des jeweiligen Kalenderjahres möglich. In Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln können weitere Termine festgelegt werden. Die Veröffentlichung der Termine erfolgt über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Bitte beachten Sie

Es werden keine Fördermittel gewährt, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde!
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Notwendige Unterlagen

Formgebundener Antrag

Rechtliche Grundlagen

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin vom 6. September 2022

Gebühren

Keine

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Brunnhuber
Sachbearbeiterin Agrarentwicklung/investive Förderung
Zimmer: C3.2.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4721 03371 608 9500

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

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