Wild und wildlebende Tiere, insbesondere Waschbären, Füchse, Steinmarder und Wildschweine zieht es immer häufiger in die Innenbereiche unserer Gemeinden und somit auch auf Flächen, die per Gesetz nicht bejagd werden dürfen. Um Grundstücke und Gebäude vor Schäden durch Wild zu schützen, ist die Errichtung eines wirklich wildsicheren Zaunes (Mindestanforderung: Drahtgeflecht, 1,50 Meter hoch und im Grund verankert; durchschlupfsicher und bestenfalls oben einen nach außen gerichteten Überstand) und eine Abdichtung sämtlicher Zugänge zu den Innenräumen, Stallungen, Dachböden usw . erforderlich.
Für diese Sicherung ist der Grundstückseigentümer selber verantwortlich.
Grundsätzlich ist jegliche Jagdausübung in befriedeten Bezirken verboten. Hierzu zählt auch das Aufstellen von Fallen. Zu den befriedeten Bezirken zählen Wohngebäude und mit diesen zusammenhängende Gebäude, hieran anschließende Hofräume und Hausgärten, Friedhöfe, Wildgehege, öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen, Eisenbahnanlagen und Bundesautobahnen, Golfplätze, vollständig eingefriedete Betriebsgelände, Häfen, Militärgelände und Flugplätze sowie durch die untere Jagdbehörde zu befriedeten Bezirken erklärte Flächen.
Ist die Jagd insbesondere aufgrund von Schäden durch Wild trotz Sicherungsmaßnahmen durch den Eigentümer erforderlich, bedarf es hierfür eine Gestattung durch die untere Jagdbehörde.
Hierbei empfiehlt es sich vor Antragstellung vorab telefonischen Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufzunehmen.
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Für Gestattungen von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Abs. 3 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) werden entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) vom 5. März 2024 folgende Gebühren erhoben:
Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2116 03371 608 9020 uwe.scharnagel@teltow-flaeming.de
Herr M. Marsch
Sachbearbeiter Wildtier-/Wildseuchenmanagement
Zimmer: A1.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2119 03371 608 9020 maik.marsch@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle