Jagdschein

Zuständig

Beschreibung

- Jagdscheinverlängerung
- Nachweisführung der Jagdscheininhaber
- Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zur Verlängerung bzw. Neuausstellung von Jagdscheinen
- Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jagdscheininhaber in Zusammenarbeit mit Polizei

Hinweise

Die Nachweisdauer der Jagdhaftpflichtversicherung muss der beantragten Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines entsprechen.

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Bitte beachten Sie

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt nur per Überweisung.
Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN: DE86 1605 0000 3633 027598
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name des Betroffenen und Codierung: 122030.431100

Notwendige Unterlagen

  • Antrag zur Jagdscheinverlängerung, -neuausstellung
  • Passfoto bei Erst- und Neuausstellungen
  • Nachweis über die Entrichtung der Gebühren und Abgaben (Beleg der Überweisung)
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung, ggf. Jägerprüfungszeugnis bei Antrag für ersten Jagdschein

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Bundesjagdgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 422 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Gebühren

[nbsp] Gebühr in EUR Jagdabgabe in EUR Summe in EUR
Jagdscheine [nbsp] [nbsp] [nbsp]
Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 64,00 25,00 89,00
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre 79,00 50,00 129,00
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre 94,00 75,00 169,00
Jugendjagdscheine [nbsp] [nbsp] [nbsp]
Jugendjagdschein für 1 Jagdjahr 32,00 25,00 57,00
Jugendjagdschein für 2 Jagdjahre 47,00 50,00 97,00
Jugendjagdschein für 3 Jagdjahre 62,00 75,00 137,00
Ausländerjagdscheine [nbsp] [nbsp] [nbsp]
Tagesjagdschein für Ausländer 49,00 5,00 54,00
Falknerjagdscheine [nbsp] [nbsp] [nbsp]
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr 30,00 25,00 55,00 (30,00)
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre 35,00 50,00 85,00 (35,00)
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre 40,00 75,00 115,00 (40,00)
Für Falknerjagdscheine entfällt die Jagdabgabe, wenn sie bereits für einen Jahresjagschein entrichtet wurde.
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Zweitausstellung eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses 64,00 - 64,00
außerhalb der Jagdscheinverlängerung erfolgte Eintragung von Jagdflächen in den Jagdschein 15,00 - 15,00

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Ansprechpersonen

Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2116 03371 608 9020

Herr R. Schütze
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2115 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)