Jagdschein

Zuständig

Beschreibung

- Jagdscheinverlängerung
- Nachweisführung der Jagdscheininhaber
- Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zur Verlängerung bzw. Neuausstellung von Jagdscheinen
- Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jagdscheininhaber in Zusammenarbeit mit Polizei

Hinweise

Die Nachweisdauer der Jagdhaftpflichtversicherung muss der beantragten Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines entsprechen.

 

Bitte beachten Sie

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt nur per Überweisung.
Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN: DE86 1605 0000 3633 027598
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name des Betroffenen und Codierung: 122030.431100

Notwendige Unterlagen

  • Antrag zur Jagdscheinverlängerung, -neuausstellung
  • Passfoto bei Erst- und Neuausstellungen
  • Nachweis über die Entrichtung der Gebühren und Abgaben (Beleg der Überweisung)
  • Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung, ggf. Jägerprüfungszeugnis bei Antrag für ersten Jagdschein

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Bundesjagdgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 422 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Gebühren

  Gebühr in EUR Jagdabgabe in EUR Summe in EUR
Jagdscheine      
Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 64,00 25,00 89,00
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre 79,00 50,00 129,00
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre 94,00 75,00 169,00
Jugendjagdscheine      
Jugendjagdschein für 1 Jagdjahr 32,00 25,00 57,00
Jugendjagdschein für 2 Jagdjahre 47,00 50,00 97,00
Jugendjagdschein für 3 Jagdjahre 62,00 75,00 137,00
Ausländerjagdscheine      
Tagesjagdschein für Ausländer 49,00 5,00 54,00
Falknerjagdscheine      
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr 30,00 25,00 55,00 (30,00)
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre 35,00 50,00 85,00 (35,00)
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre 40,00 75,00 115,00 (40,00)
Für Falknerjagdscheine entfällt die Jagdabgabe, wenn sie bereits für einen Jahresjagschein entrichtet wurde.
       
Zweitausstellung eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses 64,00 - 64,00
außerhalb der Jagdscheinverlängerung erfolgte Eintragung von Jagdflächen in den Jagdschein 15,00 - 15,00

 

Ansprechpersonen

Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2116 03371 608 9020

Herr R. Schütze
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.03

03371 608 2115 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)