Jagdschein, Eintragung von Flächen

Zuständig

Beschreibung

Jagdpächter, Mit- oder Unterpächter und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis sind verpflichtet, der unteren Jagdbehörde innerhalb eines Monats nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages unter Vorlage des Vertrages die Größe der Flächen mitzuteilen, auf denen ihnen die Ausübung des Jagdrechts zusteht. Ausgenommen davon sind Inhaber einer Jagderlaubnis zum Abschuss von Einzelstücken. Die Flächen werden von der unteren Jagdbehörde in den Jagdschein eingetragen. Die Befugnis zur Jagdausübung bei entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen muss mindestens für 75 Hektar anteilige jagdbare Fläche des Jagdbezirkes betragen.

Hinweise

Die Nicht- oder Falschangabe von anteiligen Flächen bei der unteren Jagdbehörde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Notwendige Unterlagen

gültiger Jagdschein zur Eintragung der Flächen; Nachweis der Befugnis zur Jagdausübung durch Vorlage des von der unteren Jagdbehörde bestätigten Pachtvertrages oder des Erlaubnisvertrages

Rechtliche Grundlagen

§ 14, § 15 und § 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG); Anlage 2 der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Gebühren

für Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Abs. 2 BbgJagdG je Eintragung 15,00 EUR

Ansprechpersonen

Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2116 03371 608 9020

Herr R. Schütze
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.03

03371 608 2115 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
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Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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