Jugendsozialarbeit übernimmt Anwaltsfunktion, gibt mit ihren Angeboten Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen und stellt eine professionelle sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfe zur Integration und Verselbständigung benachteiligter junger Menschen bis 27 Jahren dar.
Jugendsozialarbeit ist dabei dem präventiven Charakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet.
Jugendsozialarbeit entwickelt und unterhält niedrigschwellige sozialpädagogische Angebote, Maßnahmen und Hilfen, unter anderem schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration.
Durch Beratung und sozialpädagogisch orientierte Angebote und Hilfen sollen insbesondere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
Der Landkreis leistet Jugendberufshilfe, Jugendwohnen und Sozialarbeit an Schulen.
Jugendsozialarbeit hat die sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integration sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zum Ziel.
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind alle jungen Menschen bis 27 Jahre, deren Chancen an gesellschaftlicher Teilhabe aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigung und/oder sozialen Benachteiligung reduziert oder gefährdet sind und die in erhöhtem Maße auf unterstützende Hilfen angewiesen sind. Adressaten sind beispielsweise
- Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten
- (lern-)behinderte Jugendliche
- Schul- und Ausbildungsabbrecher/innen
- Abgänger/innen ohne bzw. mit niederem Schulabschluss
- junge Menschen mit Migrationshintergrund
Die Anträge zur Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming (Beschluss Nr. 5-3799/19-II vom 29.04.2019) erhalten Sie bei den untenstehenden Ansprechpartner*innen zu.
SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch)
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming (Beschluss Nr. 5-3799/19-II vom 29.04.2019)
Herr R. Müller
Sachgebietsleiter
Zimmer: A7.0.14
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3552 03371 608 9005 r.mueller@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle