Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit

Zuständig

Beschreibung

Jugendsozialarbeit übernimmt Anwaltsfunktion, gibt mit ihren Angeboten Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen und stellt eine professionelle sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfe zur Integration und Verselbständigung benachteiligter junger Menschen bis 27 Jahren dar.
Jugendsozialarbeit ist dabei dem präventiven Charakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet.

Hinweise

Jugendsozialarbeit entwickelt und unterhält niedrigschwellige sozialpädagogische Angebote, Maßnahmen und Hilfen, unter anderem schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration.
Durch Beratung und sozialpädagogisch orientierte Angebote und Hilfen sollen insbesondere soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
Der Landkreis leistet Jugendberufshilfe, Jugendwohnen und Sozialarbeit an Schulen.
Jugendsozialarbeit hat die sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integration sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zum Ziel.

Bitte beachten Sie

Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind alle jungen Menschen bis 27 Jahre, deren Chancen an gesellschaftlicher Teilhabe aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigung und/oder sozialen Benachteiligung reduziert oder gefährdet sind und die in erhöhtem Maße auf unterstützende Hilfen angewiesen sind. Adressaten sind beispielsweise

- Jugendliche mit Sozialisationsdefiziten
- (lern-)behinderte Jugendliche
- Schul- und Ausbildungsabbrecher/innen
- Abgänger/innen ohne bzw. mit niederem Schulabschluss
- junge Menschen mit Migrationshintergrund

Notwendige Unterlagen

Die Anträge zur Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming (Beschluss Nr. 5-3799/19-II vom 29.04.2019) erhalten Sie bei den untenstehenden Ansprechpartner*innen zu.

Rechtliche Grundlagen

SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch)
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming (Beschluss Nr. 5-3799/19-II vom 29.04.2019)

Links

Ansprechpersonen

Herr R. Müller
Sachgebietsleiter
Zimmer: A7.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3552 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
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