Jugendverbandsarbeit

Zuständig

Beschreibung

Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern.

In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

Beratung von:
- Trägern der freien Jugendhilfe und ehrenamtlich Tätigen
Beratung zu:
- inhaltlichen Schwerpunkten, Strukturen in der Jugendverbandsarbeit
- Aufgaben der Jugendverbände
- gesetzlichen Grundlagen

Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätigen

Hinweise

Eine Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, internationale Jugendbegegnungen und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern ist über die "Richtlinie des Jugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming" möglich.

Rechtliche Grundlagen

SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII)

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr R. Müller
Sachgebietsleiter
Zimmer: A7.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3552 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)