Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen ab 300 mm Nennweite für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als 3 Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Genehmigung durch die Wasserbehörde. Anlagen kleinerer Dimension sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Inwieweit Niederschlagswasserkanäle unter diese Regelung fallen, erfragen Sie bitte bei der Unteren Wasserbehörde.
Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg.
formloser Antrag mit Ausführungsplanung (2- fache Ausführung)
§ 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Sie richten sich nach dem Baukostenwert.
§ 60 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 71 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle