Kanalisationsnetze, Genehmigung

Zuständig

Beschreibung

Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen ab 300 mm Nennweite für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als 3 Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Genehmigung durch die Wasserbehörde. Anlagen kleinerer Dimension sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Hinweise

Inwieweit Niederschlagswasserkanäle unter diese Regelung fallen, erfragen Sie bitte bei der Unteren Wasserbehörde.

Bitte beachten Sie

Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit Ausführungsplanung (2- fache Ausführung)

Rechtliche Grundlagen

§ 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 71 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Sie richten sich nach dem Baukostenwert.

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)