Kariesprophylaxe

Zuständig

Beschreibung

Neben der Vermittlung von gesundheitsförderlichem Wissen, Gewohnheiten und Verhalten werden durch die zahnmedizinische Intervention (regelmäßige Maßnahmen der Fluoridierung, Ernährungsberatung, Zahn- und Mundpflegeübungen) die Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit der Kinder gestärkt und gleichzeitig effektive Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen durch Zahnschmelzhärtung durchgeführt. Einbezogen werden die primären Bezugspersonen (Eltern, Erzieher/-innen und Lehrer/-innen).
Alle Maßnahmen werden gemäß dem Gesetzesauftrag vorrangig in Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Schulen erbracht. Diese aktive "Bringestruktur" präventiver Leistungen macht es möglich, sozialspezifische Unterschiede der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen auszugleichen. Somit werden Kinder mit höheren Gesundheitsrisiken und ungünstigeren Gesundheitschancen gezielt erreicht.
Alle Maßnahmen beinhalten die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch.
Die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Umfeldes in den Kindereinrichtungen wird durch die in der Gruppenprophylaxe Tätigen maßgeblich mit beeinflusst. Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen bewirken auf Grund der kontinuierlichen Durchführung eine hohe Nachhaltigkeit der zu erzielenden Effekte.

Hinweise

Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen sollten durch die Individualprophylaxe beim Hauszahnarzt ergänzt werden, um einen optimalen Schutz vor Zahn- und Kiefererkrankungen zu erreichen.





 

Bitte beachten Sie

Die Teilnahme an den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe ist per Gesetz für alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für Jugendliche mit erhöhtem Kariesrisiko bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obligatorisch. Die Finanzierung der Sachmittel (Zahnbürsten, -becher, Fluoridierungsmittel u. ä.) erfolgt zu 100% durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nur dann erforderlich, wenn lokale Fluoridierungsmaßnahmen an den Zähnen vorgenommen werden.

Notwendige Unterlagen

Prophylaxe-Pass (Vorschulkinder/Schulkinder). Alle prophylaktischen Maßnahmen werden darin dokumentiert und geben so den Eltern und den Zahnärzten/innen und Kieferorthopäden/innen in den Praxen und im Gesundheitsamt einen Überblick über die präventive Betreuung.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch V, § 21 und die entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen des Landes Brandenburg ,
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg,
Brandenburgisches Schulgesetz,
Rundschreiben Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau A. Terhorst
Sachgebietsleiterin, Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen
Zimmer: C0.2.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3860 03371 608 9050

Frau C. Roch
Zahnärztin

03378 802 337 03378 80 00 852

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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