Neben der Vermittlung von gesundheitsförderlichem Wissen, Gewohnheiten und Verhalten werden durch die zahnmedizinische Intervention (regelmäßige Maßnahmen der Fluoridierung, Ernährungsberatung, Zahn- und Mundpflegeübungen) die Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit der Kinder gestärkt und gleichzeitig effektive Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen durch Zahnschmelzhärtung durchgeführt. Einbezogen werden die primären Bezugspersonen (Eltern, Erzieher/-innen und Lehrer/-innen).
Alle Maßnahmen werden gemäß dem Gesetzesauftrag vorrangig in Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Schulen erbracht. Diese aktive "Bringestruktur" präventiver Leistungen macht es möglich, sozialspezifische Unterschiede der Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen auszugleichen. Somit werden Kinder mit höheren Gesundheitsrisiken und ungünstigeren Gesundheitschancen gezielt erreicht.
Alle Maßnahmen beinhalten die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch.
Die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Umfeldes in den Kindereinrichtungen wird durch die in der Gruppenprophylaxe Tätigen maßgeblich mit beeinflusst. Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen bewirken auf Grund der kontinuierlichen Durchführung eine hohe Nachhaltigkeit der zu erzielenden Effekte.
Die gruppenprophylaktischen Maßnahmen sollten durch die Individualprophylaxe beim Hauszahnarzt ergänzt werden, um einen optimalen Schutz vor Zahn- und Kiefererkrankungen zu erreichen.
Die Teilnahme an den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe ist per Gesetz für alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für Jugendliche mit erhöhtem Kariesrisiko bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obligatorisch. Die Finanzierung der Sachmittel (Zahnbürsten, -becher, Fluoridierungsmittel u. ä.) erfolgt zu 100% durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nur dann erforderlich, wenn lokale Fluoridierungsmaßnahmen an den Zähnen vorgenommen werden.
Prophylaxe-Pass (Vorschulkinder/Schulkinder). Alle prophylaktischen Maßnahmen werden darin dokumentiert und geben so den Eltern und den Zahnärzten/innen und Kieferorthopäden/innen in den Praxen und im Gesundheitsamt einen Überblick über die präventive Betreuung.
Sozialgesetzbuch V, § 21 und die entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen des Landes Brandenburg ,
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg,
Brandenburgisches Schulgesetz,
Rundschreiben Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste
keine
Frau A. Terhorst
Sachgebietsleiterin, Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen
Zimmer: C0.2.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3860 03371 608 9050 Anja.Terhorst@teltow-flaeming.de
Frau C. Roch
Zahnärztin
Außenstelle Ludwigsfelde (Allendestraße) des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Salvador-Allende-Straße 18a
14974 Ludwigsfelde
03378 802 337 03378 80 00 852 Christina.Roch@teltow-flaeming.de
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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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