Katasterzahlenwerk

Zuständig

Beschreibung

Katasterzahlenwerk, d. h. Grenzlängen von Flurstücken aus den Messungschriften des Liegenschaftskatasters.

Hinweise

Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk erhalten Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte und Notare. Andere Antragsteller benötigen eine Vollmacht des Eigentümers oder müssen ein berechtigtes Interesse darlegen können.

Bitte beachten Sie

Wir benötigen bei Antragstellung die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Vermessungsgesetz- BbgVermG;
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung- VermGebO).

Gebühren

Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk - Zeitgebühr, je angefangene Arbeitshalbstunde = 45 €€

Ansprechpersonen

Frau D. Tiede
Mitarbeiterin Liegenschaftskataster
Zimmer: C7.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4248 03371 608 9090

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)