Katasterzahlenwerk, d. h. Grenzlängen von Flurstücken aus den Messungschriften des Liegenschaftskatasters.
Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk erhalten Eigentümer, Nutzungs- und Erbbauberechtigte und Notare. Andere Antragsteller benötigen eine Vollmacht des Eigentümers oder müssen ein berechtigtes Interesse darlegen können.
Wir benötigen bei Antragstellung die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück.
Brandenburgisches Vermessungsgesetz- BbgVermG;
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung- VermGebO).
Auszüge aus dem Katasterzahlenwerk - Zeitgebühr, je angefangene Arbeitshalbstunde = 45 €
Frau D. Tiede
Mitarbeiterin Liegenschaftskataster
Zimmer: C7.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4248 03371 608 9090 dana.tiede@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle