Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

Zuständig

Beschreibung

Am 14. Juli 2007 ist die neue Viehverkehrsverordnung in Kraft getreten. Es wird hier auf einige Änderungen bei der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern hingewiesen.

Am bisherigen Verfahren der Kenzeichnung, Registrierung, Anzeige von Bestandsveränderungen, Bestandsregister hat sich nichts geändert.
Neu ist, dass der Rinderpass abgeschafft und durch ein "Stammdatenblatt" ersetzt wird. Dieses Datenblatt wird nach der Geburt des Kalbes ausgestellt und enthält die Stammdaten zu dem Tier, die bisher auch auf dem Rinderpass standen. Ist das Stammdatenblatt vollständig ausgefüllt, kann es auch für den Export genutzt werden, ansonsten ist beim Export weiterhin der Rinderpass vorgeschrieben.

Es wird jedem Rinderhalter und Viehhändler empfohlen, die nunmehr freiwilligen Eintragungen in den vorgesehenen Feldern auf dem Stammdatenblatt weiterhin vorzunehmen und das Stammdatenblatt beim Verkauf der Tiere an den neuen Besitzer zu übergeben.

Hinweise

An den bisherigen Vorschriften bezüglich Anzeige der Rinderhaltung, Registrierung, Meldefristen zur HIT-Datenbank usw. hat sich nichts geändert.


Zur Meldung bei der Tierseuchenkasse ist jeder Rinderhalter verpflichtet.
Tierseuchenkasse: Tel.: 0355 - 584150, Fax: 0355 - 544621

Bitte beachten Sie

Änderungen in den Stammdaten, wie Straßenänderungen usw. sind dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz mitzuteilen. Von dort werden die Daten zum Landeskontrollverband weitergeleitet um sie dann in die HIT-Datenbank einzustellen.

Notwendige Unterlagen

Meldekarten zur Meldung von Bestandsveränderungen und für Geburtsmeldungen erhalten Sie beim Landeskontrollverband Brandenburg in Waldsieversdorf.
Tel.: 033433 656 0

Rechtliche Grundlagen

Viehverkehrsverordnung

Links

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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