Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Zuständig

Beschreibung

Schafe und Ziegen sind entsprechend zu kennzeichnen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Hinweise

Das Halten von Schafen und Ziegen ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Zur Meldung bei der Tierseuchenkasse ist jeder Ziegen- und Schafhalter verpflichtet.
Tierseuchenkasse: Telefon 0355 584150, Fax: 0355 544621

Rechtliche Grundlagen

Viehverkehrsverordnung

Links

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)