Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

Zuständig

Beschreibung

Grundsätzlich sind Schweinehaltungen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Auch Minischweine oder Minipigs sind anzeigepflichtig.

Auf einige wesentliche Punkte der neuen Viehverkehrsverordnung, die seit 14. Juli 2007 in Kraft ist, wird hingewiesen:

Die Übernahme von Schweinen ist wie bisher innerhalb von 7 Tagen dem Landeskontrollverband Brandenburg anzuzeigen.

Schweine sind im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer Ohrmarke zu kennzeichnen. Die Ohrmarken erhalten Sie über den Landeskontrollverband Brandenburg e.V. in Waldsieversdorf (die Kosten trägt die Tierseuchenkasse).

Für ein bundeseinheitliches Bestandsregister wird ein Muster vorgegeben (Anlage). Auch Geburten und Todesfälle sind in diesem Register als Zu- bzw. Abgänge zu registrieren. Grundsätzlich können die Aufzeichnungen elektronisch gespeichert werden.

Hinweise

Zur Meldung bei der Tierseuchenkasse ist jeder Schweinehalter verpflichtet.
Tierseuchenkasse: Tel.: 0355 - 584150, Fax: 0355 - 544621

Bitte beachten Sie

Auch Hobbyhalter fallen unter die Regelungen der Viehverkehrsverordnung
"Denn Tierseuchenerreger unterscheiden nicht zwischen Hobby- oder landwirtschaftlichen Tierhaltungen"

Rechtliche Grundlagen

Viehverkehrsverordnung

Links

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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