Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

Zuständig

Beschreibung

Grundsätzlich sind Schweinehaltungen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Auch Minischweine oder Minipigs sind anzeigepflichtig.

Auf einige wesentliche Punkte der neuen Viehverkehrsverordnung, die seit 14. Juli 2007 in Kraft ist, wird hingewiesen:

Die Übernahme von Schweinen ist wie bisher innerhalb von 7 Tagen dem Landeskontrollverband Brandenburg anzuzeigen.

Schweine sind im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer Ohrmarke zu kennzeichnen. Die Ohrmarken erhalten Sie über den Landeskontrollverband Brandenburg e.V. in Waldsieversdorf (die Kosten trägt die Tierseuchenkasse).

Für ein bundeseinheitliches Bestandsregister wird ein Muster vorgegeben (Anlage). Auch Geburten und Todesfälle sind in diesem Register als Zu- bzw. Abgänge zu registrieren. Grundsätzlich können die Aufzeichnungen elektronisch gespeichert werden.

Hinweise

Zur Meldung bei der Tierseuchenkasse ist jeder Schweinehalter verpflichtet.
Tierseuchenkasse: Tel.: 0355 - 584150, Fax: 0355 - 544621

Bitte beachten Sie

Auch Hobbyhalter fallen unter die Regelungen der Viehverkehrsverordnung
"Denn Tierseuchenerreger unterscheiden nicht zwischen Hobby- oder landwirtschaftlichen Tierhaltungen"

Rechtliche Grundlagen

Viehverkehrsverordnung

Links

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)