Lebensmittelkennzeichnung
Für alle verpackten und losen Lebensmittel gibt es eine Reihe von Regelungen, die festlegen, welche Lebensmittel mit welchen Informationen zu kennzeichnen sind. Am genauesten müssen Fertigpackungen (in Klarsichthüllen, Dosen, Kartons, Flaschen, Gläsern usw.) gekennzeichnet werden. Folgende Kennzeichnungselemente sind auf dem Etikett vorgeschrieben:
- Verkehrsbezeichnung
- Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder eines in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Verkäufers
- Zutatenverzeichnis
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Menge des Inhalts
Im Gegensatz zu Fertigverpackungen müssen lose abgegebene Lebensmittel, z. B. an der Fleischwarentheke oder in der Gaststätte nur mit einer Verkehrsbezeichnung und spezifisch gesetzlich festgelegten Angaben gekennzeichnet werden.
Für Bedarfgegenstände und Kosmetika gelten gesonderte Vorschriften.
Hinweise entnehmen Sie bitte noch den beigefügten Merkblättern.
Die oben aufgeführten Kennzeichnungselemente sind keine abschließende Aufzählung.
keine
Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung
keine
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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