Kinder von 0 bis 12 Jahren bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 m dürfen in Fahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die zugelassen und für das Kind geeignet sind.
Für Familien mit mehr als 3 Kindern besteht die Möglichkeit, beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Nutzung von Kinder-Rückhalteeinrichtungen zu beantragen.
schriftlicher, formloser Antrag mit gültiger Meldebescheinigung der Kinder.
§ 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung
10,20 Euro
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle