Kindertagespflege

Zuständig

Beschreibung

Prüfung der Erlaubnis zur Kindertagespflege

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich als Kindertagespflegeperson selbstständig zu machen, melden Sie sich bei der Praxisberatung für Kindertagespflege. Wir vereinbaren gern einen persönlichen Termin mit Ihnen und beraten Sie zu dieser anspruchsvollen Tätigkeit und zum Bewerbungsverfahren.
Von der ersten Beratung über die Qualifizierung bis zum letzten Schritt in die Selbstständigkeit dauert es mindestens ein halbes bis zu einem Jahr.

Praxisberatung in der Kindertagespflege

Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege haben:

  • Erziehungsberechtigte,
  • Kindertagespflegepersonen und
  • Unternehmen und Institutionen.

Bitte beachten Sie

Bei der Prüfung zur Erlaubnis finden persönliche Gespräche statt. Dabei geht es vor allem darum, einander kennenzulernen und mehr über die Motivation, Vorkenntnisse und Persönlichkeit derjenigen zu erfahren, die sich für die Ausübung einer Kindertagespflege interessieren.

Notwendige Unterlagen

Während des Verfahrens sind vorzulegen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf (unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Kindern),
  • Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über Schul- und Berufsabschlüsse,
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen,
  • ein Attest vom Arzt oder einer Ärztin über die physische und psychische Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson,
  • ein Nachweis über die betreuerische Tätigkeit von Kindern im Alter von null bis drei Jahren oder ein Praktikum in einer Kinderkrippe oder einer Konsultationstagespflegestelle im Umfang von 80 bis 160 Stunden,
  • ein zeitgemäßes Konzept unter Berücksichtigung der Bildungsgrundsätze des Landes Brandenburg und
  • Nachweise über die Beantragung von Kranken-, Pflege- Renten- und Unfallversicherung in der Selbstständigkeit.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg
Kindertagespflegeeignungsverordnung des Landes Brandenburg

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Heinrich
Sachbearbeiterin Praxisberatung Kindertagespflege
Zimmer: A7.0.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3407 03371 6089150

Frau J. Thiel
Sachbearbeiterin Praxisberatung Kindertagespflege
Zimmer: A7.0.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3433 03371 608 9005

Frau C. Klein
Sachbearbeiterin Praxisberatung Kindertagespflege
Zimmer: A7.0.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3438 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)