Kläranlagen, Genehmigung

Zuständig

Beschreibung

Bau und Betrieb sowie die wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage), die für einen Abwasseranfall von mehr als 8 Kubikmeter pro Tag bemessen ist, bedürfen der Genehmigung.
Die Kläranlage muss in der Lage sein, die in der parallelen wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Einleitwerte (Reinigungszielwerte) dauerhaft und sicher einzuhalten.

Hinweise

Neben dieser Anlagen-Genehmigung ist immer auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In der Praxis wird immer erst die Erlaubnis erteilt - dann die Genehmigung.

Bitte beachten Sie

Für Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag, sogenannte kleine Kläranlagen oder Kleinkläranlagen (siehe hierzu: Merkblatt Kleinkläranlagen), ist keine Anlagen-Genehmigung sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit Ausführungsplanung (2- fache Ausführung)

Rechtliche Grundlagen

§ 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 71 Absatz 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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