Klärschlamm

Zuständig

Beschreibung

Bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen fällt Klärschlamm an.
Unterschieden wird in "Primärschlamm" aus der Vorreinigung und "Sekundärschlamm" - den Klärschlamm aus der biologischen Reinigungsstufe. Primärschlämme sind das Rechen- und Siebgut (oft Hygieneartikel und ähnliches) sowie Sand aus dem Sandfang, die über den Hausmüll entsorgt werden müssen oder verwertet werden können.
Der Klärschlamm aus der biologischen Reinigungsstufe besteht nahezu ausschließlich aus Biomasse der Mikroorganismen, die dafür sorgen, dass dem Abwasser die Nährstoffe entzogen werden. Dieser Schlamm kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Landwirtschaft verwertet oder er muss deponiert oder verbrannt werden.

Hinweise

Der Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist über Ihren Abwasserzweckverband oder die Gemeinde zu entsorgen.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I Seite 3465), die zuletzt durch Artikel 137 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328) geändert worden ist

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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