Klärschlammverordnung

Zuständig

Beschreibung

Klärschlämme stammen aus den kommunalen Kläranlagen, in denen die Abwässer der Haushalte gereinigt werden. Sie können wegen ihres Stickstoff- und Phosphatgehaltes auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger ausgebracht werden, sofern sie nur sehr geringe Schadstoffbelastungen aufweisen.
Derzeit werden fast die Hälfte der kommunalen Klärschlämme zu Düngezwecken eingesetzt. Der Rest wird - nach einer Trocknung bzw. nach der Vorbehandlung in einer Müllverbrennungsanlage - auf Deponien gelagert.

Die Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft erfolgt derzeit auf der Grundlage der 1992 erlassenen und mittlerweile erheblich verschärften Klärschlammverordnung, die Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen enthält.

Strenge rechtliche Vorgaben auf der Grundlage des Wasserrechtes und des Chemikalienrechts sowie der Klärschlammverordnung haben dazu geführt, dass der Schadstoffgehalt in Klärschlämmen in den letzten Jahren zum Teil um über 90 Prozent zurückgegangen ist. Um auch langfristige mögliche Aufkonzentrationen von Schadstoffen im Boden auszuschließen, soll die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft weiter eingeschränkt werden.

Hinweise

Gemäß § 7 AbfKlärV zeigt der Abgebende mindestens zwei Wochen vor Aufbringung auf den Boden unter Vorlage von Analyseergebnissen die beabsichtigte Aufbringung der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde an. Diese prüft die Analyseergebnisse und die Zulässigkeit der Aufbringung.

Bitte beachten Sie

Zuwiderhandlungen gegen die Klärschlammverordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit Geldbußen belegt werden.

Notwendige Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter. Diese werden Sie umfassend über die für den Einzelfall erforderlichen Unterlagen informieren.

Rechtliche Grundlagen

Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I Seite 3465), die zuletzt durch Artikel 137 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328) geändert worden ist

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Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

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