Kleinkläranlage

Zuständig

Beschreibung

Bei Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag spricht man von kleinen Kläranlagen oder sogenannten Kleinkläranlagen.
Für Kleinkläranlagen ist keine Anlagen-Genehmigung, sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Auch eine Baugenehmigung entfällt.

Beim Einsatz von Kleinkläranlagen (KKA) ist im Land Brandenburg die "Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen" bei der Abwasserbeseitigung vom 30. April 2003 zu beachten.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Kleinkläranlagen"

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 9, 12 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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