Kompostierung

Zuständig

Beschreibung

Jeder, der einen Garten besitzt, kann seine Bio- und Küchenabfälle selber kompostieren und dadurch die Abfallmengen erheblich reduzieren.

Grundsätzlich ist für die Kompostierung alles aus Haushalt und Garten gut geeignet, was Kohlenstoff in biologisch abbaubarer Form enthält.
Das können pflanzliche Abfälle aller Art aus dem Garten (ganze Pflanzen, Laub, Strünke, gewelkter Rasenschnitt, Hecken- und Baumschnitt) oder
organische Abfälle aus dem Haushalt wie Blumen, Obst- und Gemüsereste, Verdorbenes, überlagerte Lebensmittel ohne Verpackung, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Holzasche (nicht Asche aus Kohlefeuerung!), Zeitungspapier in kleinen Mengen, Küchenkrepp, organische Katzenstreu, Stroh, Sägespäne sein.

Hinweise

Bei einigen Materialien müssen bestimmte Bedingungen für die Kompostierung eingehalten werden:
Kranke Pflanzenteile (zum Beispiel Kohlhernie), samentragende Unkräuter, Wurzelunkräuter (wie zum Beispiel Quecke) dürfen nur dann kompostiert werden, wenn eine Heißrotte (über 50 Grad) durchgeführt wird.

Fleisch- und Speisereste sollten nur kompostiert werden, wenn die Kompostrohstoffe vor Ungeziefer geschützt gesammelt (zum Beispiel geschlossener Komposter, oder gut mit Erde abdecken) und einer Heißrotte unterzogen werden.

Grobe Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt, müssen vor der Kompostierung in bis zu 5 cm lange Stücke zerkleinert werden, damit sie besser durch Mikroorganismen zersetzt werden können.

Einseitig zusammengesetzte Stoffe können nur gemischt kompostiert werden. Bei großen Mengen Grasschnitt zum Beispiel müssen strukturreiche Materialien wie Sägespäne, Holzhäcksel oder Stroh dazu gegeben werden, damit Luft eindringen kann.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)