Gemäß §§ 25 und 26 des Infektionsschutzgesetzes sind die Gesundheitsämter verpflichtet, alle Kontaktpersonen zu einem an Tuberkulose erkrankten Bürger zur Quellensuche und Aufdeckung von Neuerkrankungen zu erfassen und diagnostische und therapeutische Maßnahmen einzuleiten.
Bei diesen veranlassten Überwachungsmaßnahmen handelt es sich laut Infektionsschutzgesetz §§ 25 und 26 um Pflichtuntersuchungen.
Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Impfausweis, ärztliche Befunde - falls vorhanden
Infektionsschutzgesetz, Biostoffverordnung
Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3831 03371 608 9050 Nadine.Kaethe@teltow-flaeming.de
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Am Nuthefließ 2
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