Kraftfahrereignungsuntersuchung

Zuständig

Beschreibung

Nach Fahrerlaubnisentziehung durch Gerichte oder Führerscheinbehörde muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden. Die "alte" Fahrerlaubnis ist erloschen! Sie haben damit keinen Besitzstand und erhalten Ihren alten Führerschein nicht zurück.

Sie erhalten im Neuerteilungsverfahren eine neue Fahrerlaubnis sowie einen neuen Führerschein. Die Beantragung ist formgebunden und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung ist in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob die durch das Gericht festgestellte Nichteignung wieder hergestellt wurde. Sie wird daher eine entsprechende Eignungsüberprüfung durchführen.

Hinweise

Möglichkeiten zur Vorbereitung auf eine mögliche medizinisch-psychologische Begutachtung können Sie unter obiger Telfonnummer oder persönlich erfragen.

Bitte beachten Sie

Ist die Abgabe des Führerscheines 10 Jahre (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) bzw. 15 Jahre (A, A1, A2, AM, B, BE, L, T) und länger her, müssen Sie erneut eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. Hierbei ist entscheidend, wann Ihnen der neue Führerschein ausgehändigt wird (nicht die Antragstellung). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antragsbearbeitung ca. 6 Monate beträgt.

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde) sind vorzulegen:

- gültiger Personalausweis o. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Passbild
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

- für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T) Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

- für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE: augenärztliche (nicht älter als 2 Jahre) und ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

- Schulung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)