Zulassung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich auf Ihren Namen/Firma
siehe Wunschkennzeichen
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungstelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II / Allgemeine Betriebserlaubnis, Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Vollmacht bei Vertretung, Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate -, bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung), bei Minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung / Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung oder ggf. die vorhandenen Kennzeichen und der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II sowie gültige Hauptuntersuchung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau I. Siebert
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