Kriegsgräberfürsorge

Zuständig

Beschreibung

Das Ordnungsamt nimmt Aufgaben nach dem Gräbergesetz, der
Gedenkstättenschutzverordnung und der Kriegsstättenverordnung war. Verantwortlich für die Erhaltung der Kriegsgräber sind die Städte, Gemeinden und Ämter. Hier wird die Fachaufsicht über die Grabpflege, Zuweisung sowie die zweckentsprechende Verwendung der Mittel, die der Bund für die Pflege- und Instandsetzung der Kriegsgräber zur Verfügung stellt, ausgeübt.

Hinweise

Im Landkreis Teltow-Fläming befinden sich insgesamt 110 Kriegsgräberstätten mit 16.964 registrierten Kriegstoten.
In den letzten Tagen des 2. Weltkrieges waren große Gebiete unseres Landkreises Schauplatz erbitterter Kämpfe. Auf den ehemaligen Schlachtfeldern des 2. Weltkrieges werden auch heute noch die sterblichen Überreste von Kriegsteilnehmern geborgen.

Es ist verboten, auf Kriegsstätten nach Kriegstoten einschließlich Leichenteilen, Uniformen oder sonstigen Kleidungsstücken, Erkennungsmarken oder sonstigen Gegenständen, die der Identifizierung dienen, Nachlassgegenständen, Auszeichnungen und militärischem Gerät zu suchen, Kriegstote sowie die zuvor bezeichneten Gegenstände auszugraben oder in Besitz zu nehmen. Beim Auffinden von Skeletten, Skelettteilen etc., die von Kriegstoten stammen, ist umgehend die zuständige Polizeibehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde (Stadt, Gemeinde, Amt) zu informieren.

Wer Angehörige sucht, die im Krieg gefallen oder seitdem vermisst sind, kann sich an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. oder an die Deutsche Dienststelle zur Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wenden.

Bitte beachten Sie

Verstöße gegen die Kriegsstättenverordnung werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet. Es kann ein Bußgeld bis zu 1000,00 € erhoben werden.

Rechtliche Grundlagen

Im Land Brandenburg gilt die ordnungsbehördliche Verordnung des Ministers des Innern des Landes Brandenburg zum Schutz von Kriegsstätten vom 31. März 2014. Für die Ahndung von Verstößen gegen diese Verordnung ist der Landkreis verantwortlich.

Ansprechpersonen

Frau S. Flinzer
Sachbearbeiterin Allgemeines Ordnungsrecht
Zimmer: A1.2.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2111 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)