Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Zuständig

Beschreibung

Zuwendungsberechtigt sind Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Zuwendungsfähige Flächen sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Ländern Brandenburg oder Berlin, vorbehaltlich spezieller Regelungen in den Einzelmaßnahmen der Richtlinie.
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landwirtschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen. Im Rahmen der Richtlinie gibt es verschiedene Fördermaßnahmen u. a.:
- Förderung ökologischer Anbauverfahren
- Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland
- Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen auf Grünland durch Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung
- Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge später Nutzungstermine
- Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten
- Pflege extensiver Obstbestände
- Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen
- Erhaltung tiergenetischer Ressourcen.

Hinweise

Alle Maßnahmen beruhen auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre und beginnt ab 01.01. eines jeden Kalenderjahres. Der Förderantrag ist vollständig und formgebunden bis spätestens 31.12. des Jahres vor Verpflichtungsbeginn einzureichen. Der jährliche Zahlungsantrag ist im Rahmen des Sammelantrages bis zum 15. Mai des Folgejahres zu stellen. Die Förderung wird bei einigen Einzelmaßnahmen auf spezifisch eingegrenzte Gebiete beschränkt. Die Bagatellgrenze beträgt 250,00 Euro/Unternehmen und Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Notwendige Unterlagen

Pachtverträge oder Nutzungsvereinbarungen über den Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EU) NR. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der VO (EU) Nr. 1303/2013, der VO (EU) Nr. 1306/2013, der VO (EU) Nr. 1307/2013 einschließlich der Änderungen und Durchführungsvorschriften. Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014 vom 22.12.2014) und der Landeshaushaltsordnung (LHO - Verwaltungsvorschriften zu § 44).

Gebühren

keine

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Ansprechpersonen

Frau S. Grofe
Sachbearbeiterin
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Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4712 03371 608 9500

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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