Die Zuteilung erfolgt für maximal 5 Tage ab Zeitpunkt der Ausgabe und dient ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten.
Ab 1. Oktober 2017 muss der Antragsteller eines Kurzeitkennzeichens/Überführungskennzeichens, der keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, eine Erklärung zur Empfangsberechtigung bei der Zuteilung eines Kurzeitkennzeichens vorlegen.
Der Empfangsberechtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und weist diesen durch den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nach. Der Personalausweis/ Reisepass ist im Original vorzulegen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Rückseite der Erklärung zur Empfangsberechtigung
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Kennzeichen werden zugeteilt, wenn der Halter seinen Hauptsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat oder der Standort des Fahrzeuges im Landkreis Teltow-Fläming ist.
Seit 1. April 2015
Bringen Sie unbedingt Papiere zum Fahrzeug (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder eine Kopie) mit.
Eine Hauptuntersuchung ggf. SP-Prüfung "muss" nachgewiesen werden.
Kennzeichen können bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder bei der für den Standort des Fahrzeugs (Nachweis ggf. durch Kaufvertrag) beantragt werden.
Kurzzeitkennzeichen "gelten nur" innerhalb des Bundesgebietes. Fahrten ins Ausland erfolgen auf eigene Gefahr !!
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer),
- Vollmacht bei Vertretung,
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate,
- bei Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung),
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zossen, Stubenrauchstraße 26 c und Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Achtung: Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bei mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung, nur in der Außenstelle Zossen.
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten und Informationen über vorzeitigen Annahmeschluss aufgrund hohen Andrangs beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle