Für ihr Gemeindegebiet stellen die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen dar.
Die Landschaftspläne werden auf der Grundlage des Landschaftsprogrammes des Landes Brandenburg und des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Teltow-Fläming aufgestellt.
Die Inhalte des Landschaftsplanes sind im Rahmen der Abwägung nach § 1 Absatz 6 des Baugesetzbuches als Darstellungen oder Festsetzungen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan kann zu den Sprechzeiten im Bauamt oder Planungsamt der jeweiligen Gemeinden sowie in der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.
Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.
§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 5 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
ohne
$ 5 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
§ 11 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Dienstleistung Bauleitplanung (Sachgebiet Kreisentwicklung)
Frau E. Sommerer
Sachbearbeiterin Eingriffsregelung und Landschaftsplanung (ganzes Kreisgebiet), temporär auch Aufgaben der Sachgebietsleitung
Zimmer: B4.3.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2513 03371 608 9170 evelyn.sommerer@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle