Landschaftsschutzgebiet

Zuständig

Beschreibung

Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz oder besondere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen unter anderen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erforderlich sind.
In der Unteren Naturschutzbehörde können die Karten, Rechtsverordnungen und Gutachten des jeweiligen Schutzgebietes eingesehen werden. Im Geoportal TF werden die Landschaftsschutzgebiete graphisch dargestellt.

Hinweise

In Landschaftsschutzgebieten sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das Landschaftsbild verunstalten, den Naturgenuss beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwider laufen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann von den Geboten und Verboten auf Antrag eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung oder Befreiung gewährt werden.

Notwendige Unterlagen

Merkblatt (siehe unten) und Antragsformular

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Rechtsverordnung des jeweiligen Schutzgebietes

Gebühren

Für die Erteilung der Befreiung von den Verboten der Rechtsverordnung, ist eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten.

Links

Ansprechpersonen

Frau B. Lüddemann
Sachbearbeiterin Schutzgebiete und Eingriffsregelung (Großbeeren, Trebbin, Ludwigsfelde, Nuthe-Urstromtal, Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf)
Zimmer: B4.03.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2517 03371 608 9170

Frau B. Paul
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.3.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2500 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)