Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Zuständig

Beschreibung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Sachleistungen für

1. eintägige Kita- und Schulausflüge
2. mehrtägige Kita- und Klassenfahrten
3. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
4. Schülerbeförderungskosten
5. Lernförderung
6. Mittagessen in Kindertagesstätten, Schule und Hort
7. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

Leistungen zur Bildung und Teilhabe können Kinder aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Asylbewerber die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, sind dem Grunde nach anspruchsberechtigt.

Voraussetzung ist, dass das Kind selbst hilfebedürftig ist, d. h. seinen Lebensunterhalt, anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung und den Bedarf an Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.

Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen kann insoweit die zu erbringenden Geldleistungen vermindern oder den Anspruch ausschließen.

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html

Hinweise

Diese neue Leistung wird vom Jobcenter und den kreisfreien Städten und Landkreisen ausgeführt.
Das Jobcenter ist zuständig für die leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Leistungen nach dem SGB II in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Die kreisfreien Städte und Landkreise sind zuständig für leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Bitte beachten Sie

Für die Leistungen an Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ist der Landkreis Teltow-Fläming zuständig.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformulare (siehe Link)
  • Unterlagen bezüglich der beantragten Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Aktenzeichen der Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer), Wohngeldnummer bzw. bei Kinderzuschlag die Kindergeldnummer

Rechtliche Grundlagen

§ 28 f. Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 34 f. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Ansprechpersonen

Frau J. Mitius
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3384 03371 608 9210

Frau T. Grimm
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13

03371 608 3362 03371 608 9210

Frau U. Schwarze
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.17

03371 608 3387 03371 608 9210

Frau S. Kiesche
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.15

03371 608 3383 03371 608 9210

Frau E. Mas
Sachbearbeiterin Bildung und Teilhabe
Zimmer: C1.1.02

03371 608 3362 03371 608 9210

Frau M. Grätz
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.15

03371 608 3382 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)