Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Sachleistungen für
1. eintägige Kita- und Schulausflüge
2. mehrtägige Kita- und Klassenfahrten
3. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
4. Schülerbeförderungskosten
5. Lernförderung
6. Mittagessen in Kindertagesstätten, Schule und Hort
7. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Leistungen zur Bildung und Teilhabe können Kinder aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Asylbewerber die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, sind dem Grunde nach anspruchsberechtigt.
Voraussetzung ist, dass das Kind selbst hilfebedürftig ist, d. h. seinen Lebensunterhalt, anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung und den Bedarf an Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.
Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen kann insoweit die zu erbringenden Geldleistungen vermindern oder den Anspruch ausschließen.
Diese neue Leistung wird vom Jobcenter und den kreisfreien Städten und Landkreisen ausgeführt.
Das Jobcenter ist zuständig für die leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Leistungen nach dem SGB II in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Die kreisfreien Städte und Landkreise sind zuständig für leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Für die Leistungen an Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ist der Landkreis Teltow-Fläming zuständig.
§ 28 f. Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 34 f. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Frau U. Fritzsche
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.11
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4418 03371 608 9190 U.Fritzsche@teltow-flaeming.de
Frau S. Steinbeiß
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.15
03371 608 4412 03371 608 9190 s.steinbeiss@teltow-flaeming.de
Frau S. Bonow-Winzer
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.11
03371 608 4414 03371 608 9210 S.Bonow-Winzer@teltow-flaeming.de
Frau S. Lippold
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.13
03371 608 4421 03371 608 9190 S.Lippold@teltow-flaeming.de
Frau M. Grätz
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.15
03371 608 3382 03371 608 9210 M.Graetz@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle