Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Sachleistungen für
1. eintägige Kita- und Schulausflüge
2. mehrtägige Kita- und Klassenfahrten
3. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
4. Schülerbeförderungskosten
5. Lernförderung
6. Mittagessen in Kindertagesstätten, Schule und Hort
7. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Leistungen zur Bildung und Teilhabe können Kinder aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Asylbewerber die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, sind dem Grunde nach anspruchsberechtigt.
Voraussetzung ist, dass das Kind selbst hilfebedürftig ist, d. h. seinen Lebensunterhalt, anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung und den Bedarf an Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.
Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen kann insoweit die zu erbringenden Geldleistungen vermindern oder den Anspruch ausschließen.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/bildungspaket.html
Diese neue Leistung wird vom Jobcenter und den kreisfreien Städten und Landkreisen ausgeführt.
Das Jobcenter ist zuständig für die leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Leistungen nach dem SGB II in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Die kreisfreien Städte und Landkreise sind zuständig für leistungsberechtigten Kinder, deren Familie Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
Für die Leistungen an Kinder aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ist der Landkreis Teltow-Fläming zuständig.
§ 28 f. Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 34 f. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Frau J. Mitius
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3384 03371 608 9210 J.Mitius@teltow-flaeming.de
Frau T. Grimm
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3362 03371 608 9210 t.grimm@teltow-flaeming.de
Frau U. Schwarze
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.17
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3387 03371 608 9210 U.Schwarze@teltow-flaeming.de
Frau S. Kiesche
Sachbearbeiterin Wohngeld/Bildungspaket
Zimmer: A7.0.15
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3383 03371 608 9210 s.kiesche@teltow-flaeming.de
Frau E. Mas
Sachbearbeiterin Bildung und Teilhabe
Zimmer: C1.1.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3362 03371 608 9210 E.Mas@teltow-flaeming.de
Frau M. Grätz
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.15
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3382 03371 608 9210 M.Graetz@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle