Markierungen sind Verkehrszeichen im Sinne des § 39 Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). Sie sind in der Regel weiß.
Sind sie gelb, heben sie die Wirkung der weißen Markierung auf.
Es gibt auch abweichende Arten, wie z.B. Markierungsknöpfe.
Markierungen können nur witterungsbedingt vorgenommen werden.
Markierungen sind meist nur vorrübergehend, wenn sie für einen Zweck (z. B. Baustellen) verändert werden sollen.
Markierungen können genau wie Verkehrszeichen unter Angabe einer Begründung beantragt werden, wenn dies hilft die allgemeine Verkehrssituation tatsächlich zu verbessern.
formlos
§ 41 Abs. 3 und 4 StVO; § 42 Abs. 6 StVO; Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS)
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
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