Markierungen

Zuständig

Beschreibung

Markierungen sind Verkehrszeichen im Sinne des § 39 Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). Sie sind in der Regel weiß.

Sind sie gelb, heben sie die Wirkung der weißen Markierung auf.

Es gibt auch abweichende Arten, wie z.B. Markierungsknöpfe.

Markierungen können nur witterungsbedingt vorgenommen werden.

Hinweise

Markierungen sind meist nur vorrübergehend, wenn sie für einen Zweck (z. B. Baustellen) verändert werden sollen.

Bitte beachten Sie

Markierungen können genau wie Verkehrszeichen unter Angabe einer Begründung beantragt werden, wenn dies hilft die allgemeine Verkehrssituation tatsächlich zu verbessern.

Notwendige Unterlagen

formlos

Rechtliche Grundlagen

§ 41 Abs. 3 und 4 StVO; § 42 Abs. 6 StVO; Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS)

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)