Markt

Zuständig

Beschreibung

Märkte sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren zum sofortigen Verkauf anbieten.
Sofern diese auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden, bedürfen sie der Genehmigung.

Hinweise

Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden.

Bitte beachten Sie

Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag, je nach Umfang der Veranstaltung mit Verkehrszeichenplan und Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung. Dieser Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Marktbeginn beim Straßenverkehrsamt in Luckenwalde.

Rechtliche Grundlagen

§ 29 Straßenverkehrsordnung

Gebühren

20 bis 750 Euro , je nach Art der Einschränkung und zeitlichen Umfang.

Link

Keine

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)