Materiallagerung auf Gehwegen, Radwegen, Straßen

Zuständig

Beschreibung

Alle Arbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und diesen über den Gemeingebrauch hinaus in der einen oder anderen Weise einschränken.

Hierzu zählen auch, die Lagerung von Materialien, Kranaufstellungen oder die Aufstellung von Gegenständen wie z. B. Baugerüste, Bauzäune, Bauwagen, Container etc.

Hinweise

Parallel ist beim zuständigen Baulastträger eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Die Verbringung o. g. Gegenstände in den Fahrbahnbereich ist als Baustelle zu beantragen.

Bitte beachten Sie

Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, ggf. mit Lageskizze . Dieser Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn beginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung

Gebühren

20 bis 300 Euro, je nach Art der Einschränkung und zeitlichem Umfang.

Link

Keine

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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