Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Änderung oder Aufhebung der Festsetzung

Zuständig

Beschreibung

Nach § 69 b Abs. 3 Gewerbeordnung kann die zuständige Behörde auf Antrag des Veranstalters die Festsetzung von Märkten ändern oder aufheben.

Hinweise

Die Änderung oder die Aufhebung der Festsetzung erfolgt nur auf Antrag des Veranstalters.

Bitte beachten Sie

Ein Änderungsantrag ist abzulehnen, wenn einer der in § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung aufgezählten Versagungsgründe vorliegt, dass heißt, dass die Veranstaltung nicht mehr die Voraussetzungen entsprechend der §§ 64, 65, 66 GewO erfüllt, der Veranstalter nicht mehr zuverlässig ist oder die Veranstaltung dann dem öffentlichen Interesse widerspricht.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag zur Änderung oder Aufhebung der Festsetzung.
Umfasst die Änderung die Örtlichkeiten oder das Ausstellerverzeichnis, dann ist ein aktueller Lageplan oder die aktuelle Ausstellerliste erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

  • Gewerbeordnung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), in der derzeit geltenden Fassung
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 14. Januar 2011 (GVBl. II Nr. 7), in der derzeit geltenden Fassung
  • Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung- GewRZV) vom 22. Juli 2020 (GVBl. II 70/20) in der derzeit geltenden Fassung

Gebühren

50,00 € bis 2000,00 €
In Standardfällen wird bei der Festsetzung der Rahmenmittelwert in Höhe von 1025,00 € verlangt werden. Zu berücksichtigen ist neben dem Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Veranstaltungskriterien sowie der Zahl der Aussteller und Anbieter der wirtschaftliche Nutzen, die Bedeutung, der Einzugsbereich und die Dauer der Veranstaltung.
Bei der Änderung oder Aufhebung der Festsetzung wird eine Gebühr von 25 Prozent der Festsetzungsgebühr erhoben.

Ansprechpersonen

Frau S. Nitzsche
Sachbearbeiterin Gewerberecht
Zimmer: A1.2.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2113 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Telefon: +49 (0)3371 608-0
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www.teltow-flaeming.de

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