Messen, Ausstellungen und Großmärkte, Festsetzung

Zuständig

Beschreibung

Gemäß § 69 Gewerbeordnung-GewO hat die zuständige Behörde auf Antrag des Veranstalters die Veranstaltung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen, wenn diese die Voraussetzungen für eine Messe (§ 64 GewO), für eine Ausstellung (§ 65 GewO) und für einen Großmarkt (§ 66 GewO) erfüllen.

Hinweise

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen wiederkehrende Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zwecke der Absatzförderung informiert.

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Bitte beachten Sie

Der Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung sollte 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag des Veranstalters (siehe Formular unten)
  • Führungszeugnis für Behörden vom Veranstalter und Veranstaltungsleiter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Veranstalter und
  • Veranstaltungsleiter
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan

Rechtliche Grundlagen

  • Gewerbeordnung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), in der derzeit geltenden Fassung
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten vom 14.Januar 2011 (GVBl. II Nr. 7), in der derzeit geltenden Fassung
  • Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitsverordnung- GewRZV) vom 22. Juli 2020 (GVBl. II 70/20) in der derzeit geltenden Fassung

Gebühren

50,00 € bis 2000,00 €€uro
In Standardfällen wird der Rahmenmittelwert in Höhe von 1.025,00 € verlangt werden. Zu berücksichtigen ist neben dem Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Veranstaltungskriterien sowie der Zahl der Aussteller und Anbieter der wirtschaftliche Nutzen, die Bedeutung, der Einzugsbereich und die Dauer der Veranstaltung.

Ansprechpersonen

Frau S. Nitzsche
Sachbearbeiterin Gewerberecht
Zimmer: A1.2.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2113 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)