Gemäß § 69 Gewerbeordnung-GewO hat die zuständige Behörde auf Antrag des Veranstalters die Veranstaltung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen, wenn diese die Voraussetzungen für eine Messe (§ 64 GewO), für eine Ausstellung (§ 65 GewO) und für einen Großmarkt (§ 66 GewO) erfüllen.
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen wiederkehrende Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zwecke der Absatzförderung informiert.
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Der Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung sollte 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
50,00 bis 2000,00 €uro
In Standardfällen wird der Rahmenmittelwert in Höhe von 1.025,00 verlangt werden. Zu berücksichtigen ist neben dem Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Veranstaltungskriterien sowie der Zahl der Aussteller und Anbieter der wirtschaftliche Nutzen, die Bedeutung, der Einzugsbereich und die Dauer der Veranstaltung.
Frau S. Nitzsche
Sachbearbeiterin Gewerberecht
Zimmer: A1.2.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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Freitag, 2. Januar 2026
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle