Motorsportveranstaltungen sind Sportveranstaltungen, bei denen Land- und Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Die Veranstaltungen sind darauf ausgerichtet, dass die Teilnehmer eine Leistung erbringen und ein Leistungsvergleich stattfindet.
Eine Ausnahmezulassung wird für Motorsportveranstaltungen benötigt, die nicht auf einer Motorsportanlage und unabhängig vom jeweiligen Veranstalter oder von der Motorsportart an bis zu 4 Tagen jährlich auf der gleichen Fläche oder im gleichen Gebäude stattfinden.
Antragsunterlagen sind im Umweltamt erhältlich
§ 3 Absatz 6 Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG
§ 3 Absatz 6 Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV
Herr T. von Wrycz Rekowski
Sachbearbeiter datentechnische Umweltinformation
Zimmer: A5.3.11
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2305 03371 608 9170 torsten.vonwryczrekowski@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle