Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Bei Namensänderungen:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter): Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
In jedem Fall Hauptuntersuchung, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - Vollmacht bei Vertretung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau I. Siebert
Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
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Mo. 8 bis 12 Uhr
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