Namensänderung, Verkehr

Zuständig

Beschreibung

Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.

Hinweise

Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.

Notwendige Unterlagen

Bei Namensänderungen:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter): Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.

In jedem Fall Hauptuntersuchung, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - Vollmacht bei Vertretung

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026

Hinweise zur Terminbuchung

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)