Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform muss der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Bei Namensänderungen:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter): Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I.
In jedem Fall Hauptuntersuchung, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - Vollmacht bei Vertretung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle