Naturschutz-Förderprogramme

Zuständig

Beschreibung

Für den Vertragsnaturschutz des Landes Brandenburg stellt die Untere Naturschutzbehörde die so genannte Betreuungsstelle dar.

Hinweise

Vertragsnaturschutzmittel werden vor allem für Maßnahmen in Schutzgebieten eingesetzt. Die Schwerpunkte liegen in der Grünlandbewirtschaftung, Landschaftspflege mit Schafen und Ziegen, extensiven Ackerbewirtschaftung, in Streuobstwiesen und in der Kopfweidenpflege.

Bitte beachten Sie

Antragbearbeitende Stelle und gleichzeitig Bewilligungsbehörde ist die Abteilung 4 Naturschutz und Forsten Referat 43 des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Notwendige Unterlagen

Der Antrag wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet. Es sind Eigentums- oder Nutzungsnachweise zu erbringen.

Rechtliche Grundlagen

§ 3 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Pietrowsky
Bürosachbearbeiterin
Zimmer: B4.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2514 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)