Die Untere Naturschutzbehörde kann geeignete sachkundige Personen zu ehrenamtlichen Naturschutzhelfern bestellen. Sie unterstützen die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde auf ehrenamtlicher Basis und sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.
Die Naturschutzhelfer betreuen zum Beispiel die Amphibienzäune oder Fledermausquartiere. Außerdem kontrollieren sie Naturschutzgebiete und die Horste von bedrohten Vogelarten.
Die Naturschutzhelfer können Personen zur Feststellung ihrer Person anhalten und unberechtigt entnommene Gegenstände, Pflanzen und Tiere sicherstellen. Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Dienstausweis bei sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist. Dieser ist jährlich zu verlängern.
In einem Gespräch wird die Eignung eines jeweiligen Bewerbers geprüft. Es wird dann ein Dienstausweis der Kreisverwaltung ausgestellt. Hierfür ist ein Passbild notwendig.
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
§ 34 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Frau A. Pietrowsky
Bürosachbearbeiterin
Zimmer: B4.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2514 03371 608 9170 angelina.pietrowsky@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle