Auskunft aus dem Sorgeregister (Erteilung von Bescheinigungen über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen)

Zuständig

Beschreibung

Eine alleinstehende Mutter benötigt ein Negativattest, wenn sie Rechtsgeschäfte für ihr Kind wahrnimmt. Es kann sich dabei u. a. um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Schulanmeldung, die Beantragung des Personalausweises oder um Bankgeschäfte für das Kind handeln. Hat die Mutter nicht die gemeinsame Sorge mit dem Vater urkundlich erklärt oder gibt es auch keine gerichtliche Entscheidung zur Sorge des Kindes, kann die Mutter ein Negativattest beim Jugendamt beantragen.

Hinweise

Jugendämter führen Sorgerechtsregister und nehmen darin alle gemeinsamen Sorgeerklärungen für die Kinder auf, die in ihrem Bereich geboren sind.

Notwendige Unterlagen

- Antrag auf Bestätigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gemäß § 58 a SGB VIII (Negativattest)
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Achtes Buch § 18, § 58 a

Ansprechpersonen

Frau S. Taubitz
Mitarbeiterin Unterhaltsvorschuss und Unterhalt
Zimmer: A7.2.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3430 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
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