Hoch qualifizierte Ausländer können in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder diese Zustimmung durch entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen ersetzt wurde.
Hochqualifiziert sind insbesondere
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion
- wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe müssen gewährleistet sein.
- gültiger Pass
- gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
- Mietvertrag
- Meldebescheinigung
- 2 aktuelle Passfotos
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (Formular in der Ausländerbehörde erhältlich)
- bei Verlängerung: letzte drei Lohn-/Gehaltsnachweise
§ 19 Aufenthaltsgesetz, § 3 Beschäftigungsverordnung
147 Euro
Herr A. Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltsrecht
Zimmer: A1.0.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2108 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle