Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Zuständig

Beschreibung

Hoch qualifizierte Ausländer können in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder diese Zustimmung durch entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen ersetzt wurde.

Hinweise

Hochqualifiziert sind insbesondere
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion
- wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

 

Bitte beachten Sie

Die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe müssen gewährleistet sein.

Notwendige Unterlagen

- gültiger Pass
- gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
- Mietvertrag
- Meldebescheinigung
- 2 aktuelle Passfotos
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (Formular in der Ausländerbehörde erhältlich)
- bei Verlängerung: letzte drei Lohn-/Gehaltsnachweise

Rechtliche Grundlagen

§ 19 Aufenthaltsgesetz, § 3 Beschäftigungsverordnung

Gebühren

147 Euro

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)