Notschlachtung

Zuständig

Beschreibung

Die Notschlachtung ist jede Schlachtung eines Tieres, das infolge eines Unglückfalles sofort, d. h. außerhalb eines Schlachtbetriebes, getötet werden muss (z. B.: Knochenbruch, Strangulation, Verletzungen mit unstillbaren Blutungen - auch innere -, frisch ausgegrätschte Tiere usw.) Eine Schlachttieruntersuchung ("Lebendbeschau") ist in diesem Fall durch einen Tierarzt erforderlich. Die Fleischuntersuchung ist in einem Schlachthof durch einen amtlichen Tierarzt vorzunehmen.

Die Definition der Notschlachtung ist sehr streng auszulegen. Im Zweifel gilt immer der Begriff des "Unglückfalles" und der "Soforttötung". Ein Abwarten auf Besserung oder gar eine Behandlung schließt den Begriff der Notschlachtung aus.

Hinweise

Die Notschlachtung schließt Tiere aus, die aus Gründen infektionsbedingter Krankheit und voranschreitender Krankheit getötet werden müssen.

Notwendige Unterlagen

Begleitschein gemäß Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV):
- Punkt 1 und 2 des Begleitscheines wird vom Lebensmittelunternehmers ausgefüllt
- Punkt 3 des Begleitscheines (Erklärung) wird vom Tierarzt ausgefüllt

Rechtliche Grundlagen

VO (EG) Nr. 853/2004
VO (EG) Nr. 854 /2004
Tierische - Lebensmittel-Hygieneverordnung
Tierische - Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Tierschutz - VO
Tieschutztranport-VO

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz(GebO MLUV) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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