Nutzungsart

Zuständig

Beschreibung

Für jedes Flurstück und für Teile des Flurstückes, die unterschiedlich genutzt werden und als besondere Abschnitte ausgewiesen sind, wird im Kataster die Art der Nutzung nachgewiesen. Dabei sind gemäß Nutzungsartenerlass für alle Flurstücke die tatsächlichen Nutzungen an der Erdoberfläche nachzuweisen, so wie sie örtlich vorgefunden werden.
Die Nutzungsart/-en der Flurstücke werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.

Hinweise

Anträge auf Änderung der Nutzungsart können beim Kataster- und Vermessungsamt gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Die Nutzungsart wird nur geändert, wenn diese auch tatsächlich örtlich vorhanden ist.

Notwendige Unterlagen

Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sowie der zu ändernden Nutzungsart

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster
- Nutzungsartenerlass -

Gebühren

Die Gebühr wird nach dem Zeiaufwand berechnet und beträgt je außen- oder innendienstlich angefangene Arbeitshalbstunde 40 €.

Ansprechpersonen

Frau B. Kaiser
Sachgebietsleiterin
Zimmer: C7.1.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4210 03371 608 9090

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)