Für jedes Flurstück und für Teile des Flurstückes, die unterschiedlich genutzt werden und als besondere Abschnitte ausgewiesen sind, wird im Kataster die Art der Nutzung nachgewiesen. Dabei sind gemäß Nutzungsartenerlass für alle Flurstücke die tatsächlichen Nutzungen an der Erdoberfläche nachzuweisen, so wie sie örtlich vorgefunden werden.
Die Nutzungsart/-en der Flurstücke werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.
Anträge auf Änderung der Nutzungsart können beim Kataster- und Vermessungsamt gestellt werden.
Die Nutzungsart wird nur geändert, wenn diese auch tatsächlich örtlich vorhanden ist.
Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sowie der zu ändernden Nutzungsart
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Nachweis der Nutzungsarten und Klassifizierungen im Liegenschaftskataster
- Nutzungsartenerlass -
Die Gebühr wird nach dem Zeiaufwand berechnet und beträgt je außen- oder innendienstlich angefangene Arbeitshalbstunde 40 €.
Frau B. Kaiser
Sachgebietsleiterin
Zimmer: C7.1.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4210 03371 608 9090 barbara.kaiser@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
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