Als kleine Heizöllager (Ölheizung) oder kleine Dieseltankstellen gelten Anlagen, deren Lagervolumen 10.000 Liter (10 m³) nicht überschreitet und in denen insgesamt nicht mehr als 40.000 Liter (40 m³) Diesel oder Heizöl pro Jahr abgefüllt werden.
Ein Anlagenbetreiber hat die Stilllegung, die Umrüstung bzw. die Errichtung eines kleinen Heizöllagers (Ölheizung) oder kleinen Dieseltankstelle bei der unteren Wasserbehörde zwei Monate vorher anzuzeigen. Anzeigeformulare können von der Wasserbehörde angefordert werden.
Um die Heizung selbst kümmern sich Ihr Heizungsbauer und der Bezirksschornsteinfeger.
Die Anlagen sind wiederkehrend zu überprüfen.
siehe Merkblatt "kleine Heizöllager und kleine Dieseltankstellen"
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
nach geltender Gebührenordnung
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz
Herr K. Ehrenberg
Sachbearbeiter Gewässerbenutzung und wassergefährdende Stoffe
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2605 03371 608 9170 klaus.ehrenberg@teltow-flaeming.de
Herr M. Bullmann
Sachbearbeiter AwSV, TöB
Zimmer: A5.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2603 03371 608 9170 marcel.bullmann@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle