Osterfeuer

Zuständig

Beschreibung

Im Christentum gilt das Feuer zu Ostern als Symbol für den Sieg Christi über den Tod. Ursprünglich handelte es sich jedoch um einen heidnischen Brauch. Danach sollten mit den Feuern die Wintergeister vertrieben und der Frühling begrüßt werden. Für viele Menschen gehört die Tradition fest in den österlichen Terminkalender.

Hinweise

Einige wichtige Grundregeln sind bei der Durchführung eines Osterfeuers oder Brauchtumsfeuers zu beachten. So darf zum Beispiel nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums.

Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt oder Reisig. Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie zum Beispiel Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen und ähnlichen Materialien, genutzt werden.

Bitte beachten Sie

Das Vorhaben muss rechtzeitig und schriftlich bei der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung angemeldet werden und eine Reihe von Auflagen müssen erfüllt werden:

Mit dem Aufschichten des Brennmaterials sollte erst wenige Tage vor Ostern begonnen werden, da Reisighaufen ein idealer Lebensraum für Kleintiere sind. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige Arten, die hier ein vermeintlich sicheres Versteck finden. Zumindest sollten die Brennmaterialien wenige Tage vor Ostern noch einmal umgeschichtet werden, damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben. Zugleich können dabei ungeeignete Stoffe noch aussortiert werden.

Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die Mindestabstände zwischen der Feuerstelle und dem nächsten Wohngebäude von 50 Metern (bei Gebäuden aus nicht brennbaren Stoffen) oder in allen anderen Fällen von 100 Metern eingehalten werden.

Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe, wie zum Beispiel Benzin oder Öl verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.

Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass durch Rauch oder Funkenflug Personen oder benachbarte Grundstücke gefährdet werden.

Dass das Feuer stets beaufsichtigt wird und einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) für alle Fälle in der Nähe sind, sollte selbstverständlich sein.

Ist das Brennmaterial schließlich zu Asche verbrannt, ist die restliche Glut zu löschen und gegen Funkenflug mit Erde abzudecken.

Innerhalb einer Woche nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze zu säubern und die Verbrennungsrückstände zu entsorgen.

Rechtliche Grundlagen

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vom 22. Juli 1999 (GVBl. I Seite 386) in der zur Zeit gültigen Fassung

Gebühren

ohne

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