Parkvorschriften, Ausnahmegenehmigung

Zuständig

Beschreibung

Ist eine öffentliche Fläche durch Verkehrszeichen eingeschränkt, kann in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten erteilt werden.

Hinweise

Diese Ausnahmegenehmugungen werden nur fahrzeuggebunden erteilt.

Notwendige Unterlagen

schriftlicher, begründeter Antrag; Fahrzeugschein, Personalausweis; (weitere Unterlagen je nach Einzelfall)

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 11 Straßenverkehrsordnung

Gebühren

10,20 bis 200,00 Euro

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)